Thema:
Re:frage zu einer abmahnung wg. corona flat
Autor: 677220
Datum:23.01.21 18:51
Antwort auf:frage zu einer abmahnung wg. corona von odst-soldier

>ein ma der anderen abteilung meldete sich und meinte, er sei positiv auf corona >getestet worden. war aber seit 11 tagen nicht vor ort. ok, also keine gefahr >(dachte ich mir). im system gecheckt: jup, er war vor 11 tagen im haus. habe ihn >noch gebeten das ganze per mail zu schicken, zur sicherheit.

>die mail kam nicht, ich war mit arbeit voll und habe es dann vergessen.

Mir ist hier unklar inwiefern Du überhaupt in der Pflicht bist, da irgendjemanden zu informieren? Bist Du denn der offizielle Ansprechpartner für sowas? In dem weiteren Text steht es gäbe noch eine Teamleiterin und Du hast einen Vorgesetzten?

Jedenfalls reicht es nicht aus eine Krankmeldung an irgendeinen Kollegen telefonisch zu übermitteln. Das muss mindestens an den Vorgesetzten, wenn nicht sogar an die Personalabteilung gehen und zwar schriftlich. Ob Du in dem Fall der Vorgesetzte bist ergibt sich aus dem Organigramm das man nach ISO 9001 ja wohl haben sollte, ggfs. inkl. Vertretungsregeln.

>mein vorgesetzter meinte es wird dafür mindestens eine abmahnung geben, vielleicht >mehr. ich solle einfach zugeben dass ich einen fehler gemacht habe und die info >nicht weitergegeben habe.
>
>dies sehe ich aber nicht ein. schuld an der situation, ist die chronische >unterbesetzung meiner abteilung, wo inzwischen 3 stellen nicht nachbesetzt wurden.
>ich kann nicht die arbeit von 4 leuten allein machen und dann noch auch sowas >achten.


Für die Zukunft und für alle die hier mitlesen: Wenn die Situation wirklich so krass ist, eine Überlastungsanzeige an Vorgesetzten und Personalabteilung schreiben. Darin machst Du darauf aufmerksam, dass es aufgrund der Situation zu Fehlern kommen kann, die nicht in Deiner Person begründet sind. Dann bist Du abgesichert.

>was meinen die experten hier: schonmal anwalt bzw. betriebsrat konsultieren (oder >beide)?

Vom allgemeinen gesunden Menschenverstand her würde ich sagen, dass Dich Deine Vorgesetzten in eine Situation gebracht haben, in der auch ohne Überlastungsanzeige erkennbar sein musste, dass das nicht gut gehen kann. Also sind die Schuld? Wie das wirklich rechtlich zu beurteilen ist, wirst Du nach der Beratung mit dem BR ja dann sehen. Wobei da ja noch die konkrete Rechtsberatung fehlt, Rechtsschutzversicherung oder Gewerkschaft sollte man schon haben.


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