Thema:
Re:Netzwerkdurchsuchungsgesetz flat
Autor: Fritz Schober
Datum:12.01.21 13:40
Antwort auf:Netzwerkdurchsuchungsgesetz von Cerberus

>Die Reporter ohne Grenzen sagen dazu: "Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Beiträgen würden privatisiert."

Ja, lieber zentralisiert vom staatlichen Big Brother erledigen lassen und gegen Artikel 5 des Grundgesetz verstoßen? Der Staat hat außerhalb strafrechtlich eng gesetzter Grenzen (StGB 86a, 130 etc.) absolut nichts in den privaten Unterhaltungen von privaten Leute auf privaten Plattformen von privaten Firmen verloren. Wer die Hausregeln einer private Plattform zu restriktiv findet, such sich eine neue oder gründet eine selber. Abstimmung mit den Füßen. Der Staat muss neutral bleiben.

Wenn ich fordern würde hier künftig Pornobilder zu verlinken (erwachsenen Porno, nix StgB Relevantes) und der Moderator hier sagt: "Ne, das will der Verlag hier nicht, mach das auf Pornhub, hier lesen Kinder mit".
Ist das dann Zensur? Sollte hier ein staatlicher Beamter das Forum kontrollieren damit hier ja keine "privatisierung der Rechtmäßigkeit" stattfindet?

HALLO LEUTE! MAL ZU ENDE DENKEN!


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