Thema:
Ist zumindest eine interessante Frage. flat
Autor: Pezking
Datum:16.12.20 14:35
Antwort auf:Strafbefehl für ein "Like"? von Matze

Ist ein öffentliches "Like" ähnlich zu werten wie eine ausformulierte Zustimmung?

Kann man ruhig mal erörtern.

Ich will mich da längst noch nicht festlegen, aber ein allzu leichtfertiger Umgang mit sozialen Medien erscheint mir von Jahr zu Jahr immer unklüger. Es ist nun mal eine neue Öffentlichkeit. Und wie immer geht es dabei nicht um verschärfte Gesetze, sondern um die Frage, wie man vorhandene Gesetze dort richtig zur Anwendung bringt.

Grundsätzlich halte ich es für notwendig, dass jeder online damit rechnen muss, haargenau so wie bei Offline-Verhalten zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Einfach ist diese Klärung nicht. Deshalb sollte man sich das auch nicht einfach machen. Und dazu gehört auch die Klärung, ob ein "Like" keinesfalls eine Straftat darstellen kann - sondern je nach Kontext womöglich schon. Diese offene Frage muss mal beantwortet werden.

Die unachtsame und rücksichtslose Leichtfertigkeit, von der man genau weiß, dass man die sich im realen Leben nie ungestraft erlauben könnte, muss endlich raus aus dem Internet. Und dafür braucht man klare und transparente Regeln.

Ob ein "Like" nun strafbar sein kann, sollen die Profis klären. Wie gesagt: Ich sehe hier keine Notwendigkeit für schärfere Gesetze, jedoch sehr wohl für eine Prüfung, welches Onlineverhalten eigentlich schon jetzt gegen Gesetze verstößt, jedoch einfach trotzdem hingenommen wurde.

Falls man zum Schluss kommt, dass ein "Like" nach geltendem Recht nicht strafbar sein kann, wäre das ok für mich. Ich will nur, dass man sich mit der Frage mal ernsthaft auseinandersetzt.


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