Thema:
Re:Vermieter sagt nach 19 Jahren, dass Mietkaution[edit] flat
Autor: PartyPaul
Datum:16.10.20 12:43
Antwort auf:Vermieter sagt nach 19 Jahren, dass Mietkaution offen is von wolfteam

>Hallo,
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>wir wohnen in einer Mietwohnung. Nun flattert (neben einer falschen Forderung aus einer Betriebskostenabrechnung) eine Zahlungserinnerung zur Mietkaution ein, wir hätten diese nicht vollständig hinterlegt und sollen 353 Euro innerhalb von 5 Tagen überweisen.
>Meine Frau hat die Wohnung 2001 gemietet und natürlich damals die Mietkaution in voller Höhe bezahlt. Nur einen Nachweis haben wir nicht und bekommen ohne großen Aufwand auch von der Bank keinen Kontoauszug von damals.
>Inwieweit muss ich nach 19 Jahre beweisen, dass ich eine Zahlung getätigt habe? Nach BGB 551 bin ich verpflichtet in höchstens 3 Raten zu zahlen mit Beginn des Einzugs und in den darauffolgenden Monaten, das heißt, eigentlich hätten sie im 4 Mietmonat vor 19 Jahren eine Zahlungserinnerung senden und die Kohle eintreiben müssen wenn ich säumig gewesen wäre.
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>Nun will ich mir aber, auch angesichts des angespannten Wohnungsmarktes, hier ggü. dem Vermieter nichts zuschulden kommen lassen bzw. in keine Falle tappen..
>Habt ihr nen Tipp, wie ich mich verhalte?


Mal angerufen und gefragt ob hier vielleicht nur ne Verwechselung vorliegt? Gabs eventuell nen Eigentümerwechsel?
Ansonsten stell ich mir bei sowas echt die Frage was das für Menschen sein müssen, die solche Gedankengänge pflegen, falls es um den tatsächlichen Betrag geht. (Also formelle Forderung nach 19 Jahren, anstatt das persönliche Gespräch zu suchen).

Schlimmer ist eher, dass es danach riecht als ob man euch loswerden möchte, es also gar nicht um den Betrag geht, sondern Aufgrund von Pflichtverletztung Recht hätte euch außerordentlich zu kündigen. Allein die absurde Frist von 5 Tagen...

Edit: Aus dem was hier steht [https://www.mietrecht.org/mietschulden/kaution-nicht-bezahlt-kuendigung-ohne-abmahnung/#II-3] und eurem alten Vertrag interpretier ich, dass wenn überhaupt nur die allgemeine Verjährungsfrist nach §195 BGB gelten sollte, unabhängig eurer tatsächlich geleisteten Zahlungen. D.h. 3 Jahre und in dem Fall also sollten die Ansprüche verjährt sein. Aber ich bin kein Anwalt, im Zweifel also mit einem entsprechenden Anwalt oder Mieterschutzverein etc. klären :)


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