Thema:
Vermieter sagt nach 19 Jahren, dass Mietkaution offen is flat
Autor: wolfteam
Datum:16.10.20 12:32
Antwort auf:Dinge, die ihr schon immer mal erklärt haben wolltet,187 von Killersepp

Hallo,

wir wohnen in einer Mietwohnung. Nun flattert (neben einer falschen Forderung aus einer Betriebskostenabrechnung) eine Zahlungserinnerung zur Mietkaution ein, wir hätten diese nicht vollständig hinterlegt und sollen 353 Euro innerhalb von 5 Tagen überweisen.
Meine Frau hat die Wohnung 2001 gemietet und natürlich damals die Mietkaution in voller Höhe bezahlt. Nur einen Nachweis haben wir nicht und bekommen ohne großen Aufwand auch von der Bank keinen Kontoauszug von damals.
Inwieweit muss ich nach 19 Jahre beweisen, dass ich eine Zahlung getätigt habe? Nach BGB 551 bin ich verpflichtet in höchstens 3 Raten zu zahlen mit Beginn des Einzugs und in den darauffolgenden Monaten, das heißt, eigentlich hätten sie im 4 Mietmonat vor 19 Jahren eine Zahlungserinnerung senden und die Kohle eintreiben müssen wenn ich säumig gewesen wäre.

Nun will ich mir aber, auch angesichts des angespannten Wohnungsmarktes, hier ggü. dem Vermieter nichts zuschulden kommen lassen bzw. in keine Falle tappen..
Habt ihr nen Tipp, wie ich mich verhalte?


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