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Autor: | K!M | ||
Datum: | 16.09.20 15:45 | ||
Antwort auf: | Re:Das Thema fässt aber kein an von suicuique | ||
>>>>>Wenn man jetzt mal bedenkt, dass in vielen Fällen der Pflegebedürftigkeit auch noch das Sozialamt einspringt und jeden Monat 1500€ berappt... >>>> >>>>Die versuchen es ja auch erst bei den Kindern zu holen. >>> >>>Nein. Pflegekassen leisten Pflegekombinationsleistungen (Sach- und Geldleistungen) in jedem Fall der Bedürftigkeit. Da wird nicht "erst" bei den Kindern Geld eingeholt. >>>Dann wird geprüft ob Kinder für den Elternunterhalt herangezogen werden können. >>>Und sofern Du nicht mehr als 100k Brutto verdienst (oder so um den Dreh rum), brauchst Du dir keine Sorgen machen. >> >>Ah gut zu wissen. unter 100k zu bleiben ist ja nicht schwer. Wobei ich da sicher in Zukunft viele Änderungen kommen, wenn es weiter teurer wird. > >Es ist sogar noch harmloser wenn ich das richtig verstehe: >[https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892] > >Elternhaftung greift erst nach Pflege- und Rentenleistungen für den Fall dass weitere Sozialleistungen nötig werden. Ah danke für den interessanten Link. Also das beruhigt mich dich ein bisschen. |
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