Thema:
Re:Das Thema fässt aber kein an flat
Autor: K!M
Datum:16.09.20 15:45
Antwort auf:Re:Das Thema fässt aber kein an von suicuique

>>>>>Wenn man jetzt mal bedenkt, dass in vielen Fällen der Pflegebedürftigkeit auch noch das Sozialamt einspringt und jeden Monat 1500€ berappt...
>>>>
>>>>Die versuchen es ja auch erst bei den Kindern zu holen.
>>>
>>>Nein. Pflegekassen leisten Pflegekombinationsleistungen (Sach- und Geldleistungen) in jedem Fall der Bedürftigkeit. Da wird nicht "erst" bei den Kindern Geld eingeholt.
>>>Dann wird geprüft ob Kinder für den Elternunterhalt herangezogen werden können.
>>>Und sofern Du nicht mehr als 100k Brutto verdienst (oder so um den Dreh rum), brauchst Du dir keine Sorgen machen.
>>
>>Ah gut zu wissen. unter 100k zu bleiben ist ja nicht schwer. Wobei ich da sicher in Zukunft viele Änderungen kommen, wenn es weiter teurer wird.
>
>Es ist sogar noch harmloser wenn ich das richtig verstehe:
>[https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892]
>
>Elternhaftung greift erst nach Pflege- und Rentenleistungen für den Fall dass weitere Sozialleistungen nötig werden.


Ah danke für den interessanten Link. Also das beruhigt mich dich ein bisschen.


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