Thema:
Re:Das Thema fässt aber kein an flat
Autor: suicuique
Datum:16.09.20 15:35
Antwort auf:Re:Das Thema fässt aber kein an von K!M

>>>>Wenn man jetzt mal bedenkt, dass in vielen Fällen der Pflegebedürftigkeit auch noch das Sozialamt einspringt und jeden Monat 1500€ berappt...
>>>
>>>Die versuchen es ja auch erst bei den Kindern zu holen.
>>
>>Nein. Pflegekassen leisten Pflegekombinationsleistungen (Sach- und Geldleistungen) in jedem Fall der Bedürftigkeit. Da wird nicht "erst" bei den Kindern Geld eingeholt.
>>Dann wird geprüft ob Kinder für den Elternunterhalt herangezogen werden können.
>>Und sofern Du nicht mehr als 100k Brutto verdienst (oder so um den Dreh rum), brauchst Du dir keine Sorgen machen.
>
>Ah gut zu wissen. unter 100k zu bleiben ist ja nicht schwer. Wobei ich da sicher in Zukunft viele Änderungen kommen, wenn es weiter teurer wird.


Es ist sogar noch harmloser wenn ich das richtig verstehe:
[https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892]

Elternhaftung greift erst nach Pflege- und Rentenleistungen für den Fall dass weitere Sozialleistungen nötig werden.

gruß


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