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Autor: | Telemesse | ||
Datum: | 15.09.20 08:42 | ||
Antwort auf: | Nö! von jabbathehutt | ||
>Wenn er öffentlich gegen die "Vorverurteilung" angeht in dem Wissen, dass er bereits das VERGEHEN gestanden hat, oder auch nur Teile davon, so ist das Vorgehen des Gerichtes zur (Er-)Klärung durchaus rechtens und richtig. > >Der Tatvorwurf ist Besitz und Verbreitung. >Was er davon gestanden hat wissen wir tatsächlich nicht. > >Seinen Ruf hat er aber selbst zerstört- nicht sein Anwalt wegen Falschberatung oder die Staatsanwaltschaft oder das Gericht oder von mir aus Oliver Pocher. >Nur er hat sich entschieden, die Bilder und Videos zu besitzen. > >Und die Gründe sind mir ziemlich egal. Mal unabhängig von dem Fall hier. Ab wann darf eine Staatsanwalt den Anklagepunkte veröffentlichen bzw. was und wann darf veröffentlicht werden. |
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