Thema:
Re:Nö! flat
Autor: Telemesse
Datum:15.09.20 08:42
Antwort auf:Nö! von jabbathehutt

>Wenn er öffentlich gegen die "Vorverurteilung" angeht in dem Wissen, dass er bereits das VERGEHEN gestanden hat, oder auch nur Teile davon, so ist das Vorgehen des Gerichtes zur (Er-)Klärung durchaus rechtens und richtig.
>
>Der Tatvorwurf ist Besitz und Verbreitung.
>Was er davon gestanden hat wissen wir tatsächlich nicht.
>
>Seinen Ruf hat er aber selbst zerstört- nicht sein Anwalt wegen Falschberatung oder die Staatsanwaltschaft oder das Gericht oder von mir aus Oliver Pocher.
>Nur er hat sich entschieden, die Bilder und Videos zu besitzen.
>
>Und die Gründe sind mir ziemlich egal.


Mal unabhängig von dem Fall hier. Ab wann darf eine Staatsanwalt den Anklagepunkte veröffentlichen bzw. was und wann darf veröffentlicht werden.


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