Thema:
Nö! flat
Autor: jabbathehutt
Datum:15.09.20 08:37
Antwort auf:Irritierendes Vorgehen des Gerichts... von Kilian

Wenn er öffentlich gegen die "Vorverurteilung" angeht in dem Wissen, dass er bereits das VERGEHEN gestanden hat, oder auch nur Teile davon, so ist das Vorgehen des Gerichtes zur (Er-)Klärung durchaus rechtens und richtig.

Der Tatvorwurf ist Besitz und Verbreitung.
Was er davon gestanden hat wissen wir tatsächlich nicht.

Seinen Ruf hat er aber selbst zerstört- nicht sein Anwalt wegen Falschberatung oder die Staatsanwaltschaft oder das Gericht oder von mir aus Oliver Pocher.
Nur er hat sich entschieden, die Bilder und Videos zu besitzen.

Und die Gründe sind mir ziemlich egal.


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