Thema:
Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit flat
Autor: sCAP
Datum:14.09.20 17:16
Antwort auf:Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit von Telemesse

>>Sollte es aber doch zum Worst Case kommen, müsste man schlimmsten Falls abreissen.
>>Allerdings gibt es da auch noch eine Bestandsschutzregelung.
>Nein. Bei illegal errichteten Gebäuden /Schwarzbauten) gibt es keinen Bestandsschutz.


Hmm, ich habe damals zu meinem Grundstück eine paar 1000qm Gartenland dazu bekommen auf dem u.a. illegal errichtete kleinere und größere Gartenhäuser standen, die, laut der Gemeinde, inzwischen alle Bestandsschutz geniessen.
Neues darf definitiv nicht gebaut werden und wenn eine Bude wegschimmelt bleibt sie auch weg, aber das was steht darf weiter stehen bleiben und erhalten werden.

Dabei hat die Gemeinde sogar richtigen Groll gegen diese Anlage, weil sie wohl nie richtig und offiziell erschlossen wurde etc., sehr kompliziert das alles.

Könnte natürlich auch eine Art Duldung sein, allerdings hat die Gemeinde damals das Wort Bestandsschutz in den Mund genommen.

Lange Rede kurzer Sinn. Deshalb meine Annahme im Post oben.


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