Thema:
Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit flat
Autor: Telemesse
Datum:14.09.20 16:52
Antwort auf:Re:Keine Gewährleistung der Baurechtmäßigkeit von sCAP

>>Ich klicke mich gerade mal wieder durch das Gruselkabinett der Angebote unter 400K€ für Bochum und Umgebung auf Immobilienscout und bin bei der folgenden Formulierung stutzig geworden:
>>
>>Weder dem Eigentümer noch dem Bauordnungsamt der Stadt Bochum liegen Unterlagen zum Baujahr vor. Somit kann keine Gewährleistung für das angegebene Baujahr und der Baurechtmäßigkeit übernommen werden.
>
>Heisst für mich im schlimmsten Fall, dass die Butze illegal gebaut wurde.
>Glaube ich aber nicht.
>
>Sollte es aber doch zum Worst Case kommen, müsste man schlimmsten Falls abreissen.
>Allerdings gibt es da auch noch eine Bestandsschutzregelung.

Nein. Bei illegal errichteten Gebäuden /Schwarzbauten) gibt es keinen Bestandsschutz.

>Merkwürdig ist nur das sämtliche Unterlagen abhanden gekommen sein sollen, sowohl bei der Gemeinde als auch beim ehemaligen Bauherren, was durchaus auf einen Schwarzbau hindeuten könnte.

Muss nicht zwingend so sein, fehlende Unterlagen kommen sogar häufiger vor als man denkt. (Siehe meine Antwort unten auf MattR)


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