Thema:
Re:Kurzarbeit und Kündigung... schließt sich das aus? flat
Autor: Matt
Datum:14.09.20 11:27
Antwort auf:Re:Kurzarbeit und Kündigung... schließt sich das aus? von 677220

>Aber der ist scheinbar falsch, wenn ich das hier richtig lese? Wer gekündigt wurde - auch VOR Einführung der KA - darf definitiv keine machen? Welchen Sinn soll das haben? Gilt das auch, wenn der AN selbst kündigt?

Richtig. Kurzarbeit ist mit Förderung verbunden und entsprechend an Bedingungen geknüpft. Diese darf z.B. nur eingeführt werden, wenn die AN zustimmen. Die Zustimmung kann bereits im Arbeitsvertrag geregelt werden oder über gesonderte Vereinbarung. Die Zustimmung kann dabei auch über die Arbeitnehmervertretung erfolgen.

Wer gekündigt wurde oder selbst kündigt, fällt aus der Kurzarbeir.

Gekündigt werden darf immer, Betriebsbedingte Kündigungen können aber beispielsweise in den Vereinbarungen zur Kurzarbeit ausgeschlossen werden. Klar, diese Vereinbarungen sind Verträge und es gilt Vertragsfreiheit, sprich die Arbeitnehmerseite kann ihre Zustimmung zur Kurzarbeit an Bedingungen knüpfen.

Wenn der AG während der Kurzarbeit eine Kündigung ausspricht, muss er ggf. nachweisen, dass die Gründe, welche zur Kündigung führten, andere Gründe sind, als jene welche zur Einführung der Kurzarbeit führten. Kurzarbeit, so wird unterstellt, wird eingeführt um Phasen der Unterbeschäftigung zu überbrücken. Logisch, dass man dann nicht eben mal wegen Unterbeschäftigung Kündigungen aussprechen darf. Ausnahme wäre, wenn nach einigen Wochen oder Monaten der Kurzarbeit Aufträge wegfallen, mit welchen der AG bei Einführung der Kurzarbeit gerechnet hatte.

In Branchen wie Luftfahrt, Vermietung von Büroflächen, Gebäudereinigungen usw. könnte ich mir das schon vorstellen, dass es aufgrund des Paradigmenwechsels künftig weniger Bedarf für Arbeitskräfte ergeben wird, was bei Einführung der Kurzarbeit noch nicht klar war.


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