Thema:
Re:Bestellt bei alter, geliefert bei neuer MwSt - Frage flat
Autor: ps2602
Datum:03.07.20 10:01
Antwort auf:Re:Bestellt bei alter, geliefert bei neuer MwSt - Frage von sCAP

>>>Habe am 30.05. ein Bett bestellt, welches auf Rechnung bezahlt wird.
>>>Eigentlich sollte es längst da sein (*afaik* bis spätestens 19.06.), leider hat sich der Versand inzwischen auf den 06.07. verschoben.
>>>
>>>Wie verhält es sich denn jetzt mit der MwSt?
>>>Muss ich die 19% zum Zeitpunkt der Bestellung oder die 16% zum Zeitpunkt der Lieferung bezahlen?
>>
>>Lieferdatum zählt, also hier 16%.
>
>Hab selbst noch mal bei der Verbraucherzentrale nachgesehen und so einfach ist es nicht.
>Ich muss jetzt erst mal darauf hoffen, dass der Händler die neue Rechnung entsprechend anpasst.
>Meine Rechnung ist nämlich inkl. MwSt und nicht Nettobetrag plus MwSt.
>
>Hier der Originaltext der Verbraucherzentrale:
>
>"...Waren oder Dienstleistungen vor dem 1. Juli bestellt habe, aber erst beispielsweise im August, also nach dem Stichtag, erhalte?
>
>Hier kommt es darauf an, ob Sie einen Nettopreis vereinbart haben, auf den dann die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird oder ob Sie einen Festpreis inklusive Mehrwertsteuer vereinbart haben. Wenn Sie den Nettopreis verhandelt haben, gilt auch hier: Wenn der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung nach dem 1. Juli liegt, ist der gesenkte Mehrwertsteuersatz gültig. Haben Sie einen Brutto-Festbetrag vereinbart, bleibt es dabei - auch, wenn der Unternehmer dann nur den gesenkten Steuersatz ans Finanzamt abführt und selbst etwas mehr Ertrag behält. Sprechen Sie den Händler oder Dienstleister in diesem Fall konkret auf die Steuersenkung an.
"



Das stimmt, hätte ich erwähnen können. Der Steuersatz ist definitiv 16%, es ist die Frage, ob Du davon profitierst oder der Händler höhere Marge hat.

Ich meine auch, dass hier vor kurzem etwas dazu geschrieben worden ist, welche Art der Preisberechnung, also netto oder brutto, rechtens ist. Vielleicht kann dazu nochmal ein User was sagen...


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