Thema:
Re:Bestellt bei alter, geliefert bei neuer MwSt - Frage flat
Autor: sCAP
Datum:03.07.20 09:35
Antwort auf:Re:Bestellt bei alter, geliefert bei neuer MwSt - Frage von ps2602

>>Habe am 30.05. ein Bett bestellt, welches auf Rechnung bezahlt wird.
>>Eigentlich sollte es längst da sein (*afaik* bis spätestens 19.06.), leider hat sich der Versand inzwischen auf den 06.07. verschoben.
>>
>>Wie verhält es sich denn jetzt mit der MwSt?
>>Muss ich die 19% zum Zeitpunkt der Bestellung oder die 16% zum Zeitpunkt der Lieferung bezahlen?
>
>Lieferdatum zählt, also hier 16%.


Hab selbst noch mal bei der Verbraucherzentrale nachgesehen und so einfach ist es nicht.
Ich muss jetzt erst mal darauf hoffen, dass der Händler die neue Rechnung entsprechend anpasst.
Meine Rechnung ist nämlich inkl. MwSt und nicht Nettobetrag plus MwSt.

Hier der Originaltext der Verbraucherzentrale:

"...Waren oder Dienstleistungen vor dem 1. Juli bestellt habe, aber erst beispielsweise im August, also nach dem Stichtag, erhalte?

Hier kommt es darauf an, ob Sie einen Nettopreis vereinbart haben, auf den dann die Mehrwertsteuer aufgeschlagen wird oder ob Sie einen Festpreis inklusive Mehrwertsteuer vereinbart haben. Wenn Sie den Nettopreis verhandelt haben, gilt auch hier: Wenn der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung nach dem 1. Juli liegt, ist der gesenkte Mehrwertsteuersatz gültig. Haben Sie einen Brutto-Festbetrag vereinbart, bleibt es dabei - auch, wenn der Unternehmer dann nur den gesenkten Steuersatz ans Finanzamt abführt und selbst etwas mehr Ertrag behält. Sprechen Sie den Händler oder Dienstleister in diesem Fall konkret auf die Steuersenkung an.
"


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