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Autor: | MattR | ||
Datum: | 27.06.20 12:15 | ||
Antwort auf: | Re:JP Kraemer mit 142 Km/h auf dem Tacho. Innerorts. von Clyde | ||
>>Die Ermittlung wegen Verdacht der Teilnahme an einem Rennen sind natürlich Unfug > >Da gibt es ja den 3. Absatz im Paragraph 315d: "sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" > >das trifft die Sache schon ganz gut. >---------------------- >Gesendet mit M! v.2.7.0 Da gibt es schon ein paar offene Gerichtsverfahren deswegen, weil die Formulierung nicht klar ist und aktuell ist damit zu rechnen das die Verfahren eingestellt werden: - höchstmögliche Geschwindigkeit die der Fahrer aufgrund seiner Fähigkeiten fahren könnte - höchstmöglich Geschwindigkeit was mit dem Auto fahrbar wäre ... Also z.b. Fahranfänger im alten Golf hätte höchstmögliche Geschwindigkeit bei x beim erfahrenen Fahrer im Porsche aber trifft die Definition erst ab y zu... gesendet mit m!client für iOS |
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