Thema:
Re:JP Kraemer mit 142 Km/h auf dem Tacho. Innerorts. flat
Autor: MattR
Datum:27.06.20 12:15
Antwort auf:Re:JP Kraemer mit 142 Km/h auf dem Tacho. Innerorts. von Clyde

>>Die Ermittlung wegen Verdacht der Teilnahme an einem Rennen sind natürlich Unfug
>
>Da gibt es ja den 3. Absatz im Paragraph 315d: "sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen"
>
>das trifft die Sache schon ganz gut.
>----------------------
>Gesendet mit M! v.2.7.0


Da gibt es schon ein paar offene Gerichtsverfahren deswegen, weil die Formulierung nicht klar ist und aktuell ist damit zu rechnen das die Verfahren eingestellt werden:

- höchstmögliche Geschwindigkeit die der Fahrer aufgrund seiner Fähigkeiten fahren könnte
- höchstmöglich Geschwindigkeit was mit dem Auto fahrbar wäre
...

Also z.b. Fahranfänger im alten Golf hätte höchstmögliche Geschwindigkeit bei x beim erfahrenen Fahrer im Porsche aber trifft die Definition erst ab y zu...

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