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Autor: | Clyde | ||
Datum: | 26.06.20 13:17 | ||
Antwort auf: | Re:JP Kraemer mit 142 Km/h auf dem Tacho. Innerorts. von Matt | ||
>Die Ermittlung wegen Verdacht der Teilnahme an einem Rennen sind natürlich Unfug Da gibt es ja den 3. Absatz im Paragraph 315d: "sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen" das trifft die Sache schon ganz gut. ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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