Thema:
Re:Frage zu Verweigerungsrecht der Aussage als Zeuge flat
Autor: Telemesse
Datum:12.05.20 00:51
Antwort auf:Frage zu Verweigerungsrecht der Aussage als Zeuge von PoP

>Hab post von der Polizei bekommen, geht um einen Brand in der Schule meine Sohns und er soll aussagen ob und was er gesehen hat.
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>Bei dem Recht der Aussageverweigerung steht irgendwas von: Man kann die Aussage verweigern wenn man sich selber belasten würde.
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>Darum gehts mir aber nicht, ich habe gerade andere Sachen zutun als Zeugenaussagen zu schreiben die von einem Ereignis handeln das mehr als 8 Wochen her ist.
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>Wie werde ich den Scheiss am einfachsten los? Aussage verweigern oder halt schreiben das mein Sohn sich an keine Details mehr erinnern kann? (Was auch stimmt).


Was spricht denn dagegen das dein Sohn einfach der Polizei erzählt was er mitbekommen hat auch wenn das nicht sonderlich detailliert ist. Ein Brand in der Schule ist ja jetzt auch keine Kleinigkeit, da hätte für  mich als Ermittler eine Aussageverweigerung schon irgendwie ein Geschmäckle.
Wie alt ist denn dein Sohn bzw. wieso solltest du denn die Aussage für deinen Sohn schreiben?


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