Thema:
Re:Leicht OT: Sicher dass das so geregelt ist? flat
Autor: suicuique
Datum:11.03.20 19:47
Antwort auf:Leicht OT: Sicher dass das so geregelt ist? von Kaneda4Life

>im Tarifvertrag steht? Ich kenne das eher so, dass das Arbeitgeberfreundlich geregelt ist über Tarifverträge nach Betriebszugehörigkeit.

Du meinst wahrscheinlich Arbeitnehmerfreundlich  ;)

>Z.B. Bei 1-3 Jahren Zugehörigkeit 6 Wochen zum Quartalsende. Bei 3-5 Jahren 12 Wochen zum Quartalsende für den AG, für den AN bleibt es bei Variante 1. Geht dann immer so weiter.
>
>Wollte ich nur mal einwerfen.


Beides ist möglich. Solange der Arbeitnehmer bei der Bindung an den AG nicht schlechter gestellt ist als umgekehrt und  gesetzliche Fristen bei der Kündigung durch den AG eingehalten werden.

gruß


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