Thema:
Leicht OT: Sicher dass das so geregelt ist? flat
Autor: Kaneda4Life
Datum:11.03.20 18:49
Antwort auf:Aufhebungsvertrag - was ist zu beachten? von retroman

im Tarifvertrag steht? Ich kenne das eher so, dass das Arbeitgeberfreundlich geregelt ist über Tarifverträge nach Betriebszugehörigkeit.

Z.B. Bei 1-3 Jahren Zugehörigkeit 6 Wochen zum Quartalsende. Bei 3-5 Jahren 12 Wochen zum Quartalsende für den AG, für den AN bleibt es bei Variante 1. Geht dann immer so weiter.

Wollte ich nur mal einwerfen.

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