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Autor: | Kaneda4Life | ||
Datum: | 11.03.20 18:49 | ||
Antwort auf: | Aufhebungsvertrag - was ist zu beachten? von retroman | ||
im Tarifvertrag steht? Ich kenne das eher so, dass das Arbeitgeberfreundlich geregelt ist über Tarifverträge nach Betriebszugehörigkeit. Z.B. Bei 1-3 Jahren Zugehörigkeit 6 Wochen zum Quartalsende. Bei 3-5 Jahren 12 Wochen zum Quartalsende für den AG, für den AN bleibt es bei Variante 1. Geht dann immer so weiter. Wollte ich nur mal einwerfen. gesendet mit dem genialen m!client für iOS |
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