Thema:
Re:Apropos Abmahnanwälte flat
Autor: raist
Datum:04.03.20 16:46
Antwort auf:Re:Apropos Abmahnanwälte von Evilution-X

>Ich frage mich halt, ob es auch nach dem Ablauf der Frist so etwas wie eine Aufbewahrunsgpflicht oder Empfehlung gibt. Wenn die sich jetzt in zwei Jahren nochmal melden und sich dabei auf alte Aktenzeichen beziehen, habe ich ohne die alten Unterlagen ja absolut keine Ahnung, worum es geht.

Scan das doch ein und heb es digital auf. Geht natürlich nicht, wenn Du irgendwas als Original brauchst (Geburtsurkunde etc.), aber alles andere nimmt als Papier nur Platz weg und ist für den Normalo später auch schwer wiederzufinden.


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