Thema:
Re:Apropos Abmahnanwälte flat
Autor: Evilution-X
Datum:04.03.20 11:06
Antwort auf:Re:Apropos Abmahnanwälte von suicuique

>Sind es privat nicht 3 Jahre?
>[https://www.finanztip.de/verjaehrungsfristen-bgb/]
>
>Wobei ich keine Ahnung habe inwiefern nachfolgende Korrespondenz (Mahnungen, Anwaltsschreiben, was weiss ich ...) aufschiebende/hemmende Wirkungen haben.
>
>4 Jahre nachdem du das letzte Mal von Ihnen in der Sache gehört hast klingt für mich aber nach einer plausiblen Schätzung.


Ja, genau. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre und ist auch nicht so einfach zu verlängern - auch wenn in den diversen Drohschreiben was anderes behauptet wird :D
Ich frage mich halt, ob es auch nach dem Ablauf der Frist so etwas wie eine Aufbewahrunsgpflicht oder Empfehlung gibt. Wenn die sich jetzt in zwei Jahren nochmal melden und sich dabei auf alte Aktenzeichen beziehen, habe ich ohne die alten Unterlagen ja absolut keine Ahnung, worum es geht.


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