Thema:
Re:Unterschied Gegenstand & Objekt flat
Autor: BumBum
Datum:14.02.20 16:41
Antwort auf:Re:Unterschied Gegenstand & Objekt von 677220

>>Kann mir jemand den Absatz erklären so dass es jemand kapiert der Deutsch nicht als Muttersprache hat. Ich kapier den schon nicht wirklich :D
>>
>>"Wir können den Gegenstand als Objekt der verbrecherischen Handlung bezeichnen. Da nun aber jedes Verbrechen zugleich Störung eines rechtlich geschützten Interesses ist, muss jener Gegenstand zugleich als eine sinnfällige Verkörperung des rechtlich geschützten Interesses, des Rechtsgutes erscheinen."
>>
>>Danke
>
>Ich interpretiere das so in diesem Sinne:
>
>Gegenstand = konkretes materielles Ding
>Objekt = so wie es da steht: sinnfällige Verkörperung des rechtlich geschützten Interesses, des Rechtsgutes bzw. im ersten Satz die Verkörperung des Rechtsbruchs
>
>Ist aber wahrscheinlich Quatsch.


makaimura hat es ganz gut erklärt.
Fand die Frage an sich schon schwer so ganz allgemein. Die Unterscheidung ist ja doch teils etwas schwammig


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