Thema:
Re:Unterschied Gegenstand & Objekt flat
Autor: 677220
Datum:14.02.20 07:52
Antwort auf:Unterschied Gegenstand & Objekt von BumBum

>Kann mir jemand den Absatz erklären so dass es jemand kapiert der Deutsch nicht als Muttersprache hat. Ich kapier den schon nicht wirklich :D
>
>"Wir können den Gegenstand als Objekt der verbrecherischen Handlung bezeichnen. Da nun aber jedes Verbrechen zugleich Störung eines rechtlich geschützten Interesses ist, muss jener Gegenstand zugleich als eine sinnfällige Verkörperung des rechtlich geschützten Interesses, des Rechtsgutes erscheinen."
>
>Danke


Ich interpretiere das so in diesem Sinne:

Gegenstand = konkretes materielles Ding
Objekt = so wie es da steht: sinnfällige Verkörperung des rechtlich geschützten Interesses, des Rechtsgutes bzw. im ersten Satz die Verkörperung des Rechtsbruchs

Ist aber wahrscheinlich Quatsch.


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