Thema:
Re:Zwischen- oder Untermiete? flat
Autor: bierbaron
Datum:20.01.20 08:10
Antwort auf:Re:Zwischen- oder Untermiete? von X1 Two

>Der bisherige Mieter kann doch gar keinen Untermietvertrag über den Rest seiner Mietdauer hinaus abschließen? Wenn er anschließend dort wohnt gilt das wahrscheinlich als stillschweigend vereinbarter unbefristeter Mietvertrag.
>

Der Mieter würde seine Kündigung widerrufen und den Vertrag weiter über sich laufen lassen. Das habe ich vergessen, dazu zu schreiben.

>Vielleicht mal schauen, ob du sie als Ferienwohnung anbieten kannst? Müsste dann natürlich entsprechend eingerichtet sein.

Hatten wir auch überlegt, aber dazu müssten wir eben die Einrichtung besorgen etc. Das lohnt den Aufwand eher nicht.

>Nur warum? Mach einen befristeten Mietvertrag wegen Eigenbedarf. Das wird eh primär Leute anlocken, die nicht länger da bleiben wollen. Und wenn ihr sie dann doch nicht beziehen wollt habt ihr a) eventuell weiter einen Mieter, den ihr b) mit Eigenbedarf trotzdem loswerdet.
Die einzige Variable ist dann halt noch, ob es ein Mieter ist, den man dann auch über das halbe Jahr hinaus gerne in seiner Wohnung haben will. Aber dann muss man halt beim initialen Aussuchen schon die potentiell längerfristige Miete im Kopf haben.


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