Thema:
Re:Zwischen- oder Untermiete? flat
Autor: X1 Two (deaktiviert)
Datum:19.01.20 23:42
Antwort auf:Zwischen- oder Untermiete? von bierbaron

Der bisherige Mieter kann doch gar keinen Untermietvertrag über den Rest seiner Mietdauer hinaus abschließen? Wenn er anschließend dort wohnt gilt das wahrscheinlich als stillschweigend vereinbarter unbefristeter Mietvertrag.

Vielleicht mal schauen, ob du sie als Ferienwohnung anbieten kannst? Müsste dann natürlich entsprechend eingerichtet sein. Nur warum? Mach einen befristeten Mietvertrag wegen Eigenbedarf. Das wird eh primär Leute anlocken, die nicht länger da bleiben wollen. Und wenn ihr sie dann doch nicht beziehen wollt habt ihr a) eventuell weiter einen Mieter, den ihr b) mit Eigenbedarf trotzdem loswerdet.


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