Thema:
Re:Verurteilungen nach angezeigten Vergewaltigungen flat
Autor: Lord Chaos
Datum:03.11.19 17:23
Antwort auf:Re:Verurteilungen nach angezeigten Vergewaltigungen von Mampf


>In der Sozialen Arbeit werden wir Mitarbeiter immer davor gewarnt, ohne Begleitung mit dem gegensätzlichen Geschlecht zu verbleiben. Man soll immer für Augenzeugen sorgen, damit eine falsche Anschuldigung ausbleibt. Ich halte diesen Umstand für nicht Sachdienlich, es erschwert meine Arbeit. Es dient als Risikoschutz für meine Karriere und für den Ruf der Einrichtung. Ich halte diesen Umstand für Problematisch und jeder MA sollte wissen, welches Risiko er da eingeht.

Ich kenne das als Expädagoge auch und halte das auch für beide Seiten für sinnvoll - letzten Endes ist es ein Schutz für beide Seiten und es ist ja leider nicht so, dass es von Mitarbeitern im sozialen oder pädagogischen Bereich nicht auch schon Übergriffe gab.

Und natürlich muss man Fällen nachgehen, bzw. bestreite ich ja gar nicht, dass es auch schon Falschanschuldigungen gab, aber ich glaube tatsächlich nach wie vor, dass wir hier, wie in der Rechtsmedizin vermutet wird, von vielleicht 10% sprechen können und nicht von 30 oder gar 40%.

Von der Dunkelziffer von sexuellen Übergriffen, die nie zur Anzeige gebracht werden, mal ganz zu schweigen, denn so eine Beschuldigung ist nach wie vor alles, nur kein Selbstläufer, bei dem einer Frau blind geglaubt wird.


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