Thema:
Re:Verurteilungen nach angezeigten Vergewaltigungen flat
Autor: Lord Chaos
Datum:03.11.19 16:01
Antwort auf:Re:Verurteilungen nach angezeigten Vergewaltigungen von ChRoM


>>Dass es Falschbeschuldigungen gibt, geschenkt, die gibt es und das bestreitet auch Niemand, aber dass es so easy peasy wäre, mit so einer Anschuldigung vor Gericht durchzukommen oder die Polizei einem automatisch Glauben schenkt, wie es der Anwalt suggeriert, das bezweifle ich ernsthaft.
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>Der Anwalt suggeriert gar nix. Er sagt einfach nur: Die 3 Prozent, die immer kursieren, sind zu tief angesetzt seiner Meinung nach. Ich weiß nicht, wieso Du ihn deshalb befangen nennst und seine Quellen in Zweifel ziehst...


Tut er nicht? Das hier liest sich anders:

Die Unschuldsvermutung bedeutet im Sexualstrafrecht nicht viel: Nahezu immer wird dem mutmaßlichen Opfer „blind“ geglaubt, was –grundsätzlich– natürlich richtig ist. Trotzdem sollten Ermittlungsbehörden nie die Möglichkeit einer Falschbeschuldigung aus den Augen verlieren – daran muss sie der Strafverteidiger jedoch meist erinnern.

Und das stimmt einfach nicht - es gibt idR eine rechtsmedizinische Untersuchung sowie eine sehr genaue Befragung des vermeintlichen Opfers. Von einem Automatismus kann da kaum die Rede sein.

Auch das hier finde ich bezeichnend:

Doch was, wenn man diesen entgegenstehenden Willen, die Ablehnung nicht erkannt hat? Zuweilen handeln Menschen nicht rational, entsprechend bringen sie ihren Willen oft nicht deutlich genug zum Ausdruck. Rückblickend „verschwimmt“ die Erinnerung und das „Date“ meint, den Unwillen deutlich genug zum Ausdruck gebracht zu haben.

Zwar hat es als gemeinsamer Abend begonnen, dennoch gehen die Erinnerungen häufig später sehr weit auseinander. Was hat wer wann gesagt und was wann gemacht?

Anders ausgedrückt: Die beiden Sexualpartner haben sich schlicht missverstanden, dafür ein sehr verhängnisvolles Missverständnis. Ein One-Night-Stand ist meist ein spontanes Ereignis, man findet sich sympathisch und geht zusammen nach Hause. Doch man kennt sich kaum und kann vielleicht Signale dann nicht richtig deuten, vor allem wenn Alkohol im Spiel ist. Ob dann tatsächlich „nein“ gesagt wurde oder dagegen nur glaubt, „nein“ gesagt zu haben, gerät schnell in den Hintergrund.


Klingt das für dich wirklich nach Jemandem, der da eine objektive Sichtweise hat oder nach Jemandem, der eben die Interessen seiner Mandanten vertreten will und dies nach außen hin auch sehr deutlich macht?


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