Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Phil Gates
Datum:23.10.19 11:55
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Melanie

>>Bei der in Deutschland äußerst Mieterfreundlichen Rechtssprechung würde ich bei folgendem Vorgehen in besagtem Fall „Der Mieter schickt bei Unkenntnis der Erben sein Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben an die Adresse des Verstorbenen, zieht nach 3 Monaten aus und stellt dann die Mietzahlungen ein“ fast mein linkes Ei drauf verwetten, daß kein Deutsches Gericht den Mieter zu weiteren Mietzahlungen wegen wirkungsloser Kündigung verurteilen würde.
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>Ja, dem würde ich zustimmen.
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>Melanie


Wird in der Praxis sicher so laufen, ja. Die Fundstelle bei Schmidt-Futterer bezieht sich wohl eher auf den umgekehrten Fall: Opa stirbt, Sohn will in den Mietvertrag eintreten und da mit seiner Familie wohnen - hat ja oftmals Vorteile, so ein Altvertrag, allein weil die Schönheitsrep-Klausel dann nichtig ist - und der Vermieter kündigt nicht gegenüber allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft.


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