Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Melanie
Datum:23.10.19 01:27
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Telemesse

>Bei der in Deutschland äußerst Mieterfreundlichen Rechtssprechung würde ich bei folgendem Vorgehen in besagtem Fall „Der Mieter schickt bei Unkenntnis der Erben sein Kündigungsschreiben per Einwurfeinschreiben an die Adresse des Verstorbenen, zieht nach 3 Monaten aus und stellt dann die Mietzahlungen ein“ fast mein linkes Ei drauf verwetten, daß kein Deutsches Gericht den Mieter zu weiteren Mietzahlungen wegen wirkungsloser Kündigung verurteilen würde.

Ja, dem würde ich zustimmen.

Melanie


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