Thema:
An die Anwälte... flat
Autor: JPS
Datum:23.10.19 00:59
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von MattR

Warum nicht die Kenntnis des Todesfalls komplett ignorieren, wenn nur mündlich erfolgt.

Würde die Kündigung unwirksam, wenn man sie an einen Toten schickt ohne dies zu wissen?


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