Thema: |
|
||
Autor: | JPS | ||
Datum: | 23.10.19 00:59 | ||
Antwort auf: | Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von MattR | ||
Warum nicht die Kenntnis des Todesfalls komplett ignorieren, wenn nur mündlich erfolgt. Würde die Kündigung unwirksam, wenn man sie an einen Toten schickt ohne dies zu wissen? |
|||
< antworten > | |||