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Autor: | MattR | ||
Datum: | 22.10.19 16:31 | ||
Antwort auf: | Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Boabdil | ||
Wenn es einen Erbe gibt musst Du bei diesem kündigen. Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt musst Du bei allen kündigen. Wenn die Erben noch nicht feststehen must Du bei Nachlassgericht die Einsetzung eines Nachlasspflegers beantragen und diesem dann kündigen. In jedem Fall natürlich fristgerecht. |
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