Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Melanie
Datum:22.10.19 20:18
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Phil Gates

>>>>>Wenn es einen Erbe gibt musst Du bei diesem kündigen.
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>>>>>Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt musst Du bei allen kündigen.
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>>>>>Wenn die Erben noch nicht feststehen must Du bei Nachlassgericht die Einsetzung eines Nachlasspflegers beantragen und diesem dann kündigen.
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>>>>>In jedem Fall natürlich fristgerecht.
>>>>
>>>>Ja super, das schaffe ich ja nie und nimmer fristgemäß zum 4.11. und ich bin der doofe, der recherchieren darf und am Ende volle drei Monatsmieten zahlen darf.
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>>>Hört sich doch am ehesten nach Variante 2 an. Ich würde alle potentiellen Erben anschreiben. Selbst wenn Variante 3 richtig gewesen wäre muss das erstmal jemand wissen und bemerken.
>>
>>Ich hab da kein Urteil zur Hand, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man dem Mieter zumuten kann, die Erben zu ermitteln.
>>
>>Melanie
>
>
>Ich habe weder von Mietrecht noch von Erbrecht den blassesten Schimmer, aber der Schmidt-Futterer sagt, die Erklärung muss allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zugehen. Also ist das wohl so wie MattR sagt.


Jo, wenn er die kennt. Aber es ist doch nicht zumutbar für den Mieter, die Erbfolge herauszufinden. Und welcher Mieter kennt sich mit Nachlasspflegern aus?

Melanie


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