Thema:
Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? flat
Autor: Phil Gates
Datum:22.10.19 17:56
Antwort auf:Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Melanie

>>>>Wenn es einen Erbe gibt musst Du bei diesem kündigen.
>>>>
>>>>Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt musst Du bei allen kündigen.
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>>>>Wenn die Erben noch nicht feststehen must Du bei Nachlassgericht die Einsetzung eines Nachlasspflegers beantragen und diesem dann kündigen.
>>>>
>>>>In jedem Fall natürlich fristgerecht.
>>>
>>>Ja super, das schaffe ich ja nie und nimmer fristgemäß zum 4.11. und ich bin der doofe, der recherchieren darf und am Ende volle drei Monatsmieten zahlen darf.
>>
>>Hört sich doch am ehesten nach Variante 2 an. Ich würde alle potentiellen Erben anschreiben. Selbst wenn Variante 3 richtig gewesen wäre muss das erstmal jemand wissen und bemerken.
>
>Ich hab da kein Urteil zur Hand, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man dem Mieter zumuten kann, die Erben zu ermitteln.
>
>Melanie



Ich habe weder von Mietrecht noch von Erbrecht den blassesten Schimmer, aber der Schmidt-Futterer sagt, die Erklärung muss allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zugehen. Also ist das wohl so wie MattR sagt.


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