Thema: |
|
||
Autor: | Phil Gates | ||
Datum: | 22.10.19 17:56 | ||
Antwort auf: | Re:Vermieter verstorben - An wen geht die Kündigung? von Melanie | ||
>>>>Wenn es einen Erbe gibt musst Du bei diesem kündigen. >>>> >>>>Wenn es eine Erbengemeinschaft gibt musst Du bei allen kündigen. >>>> >>>>Wenn die Erben noch nicht feststehen must Du bei Nachlassgericht die Einsetzung eines Nachlasspflegers beantragen und diesem dann kündigen. >>>> >>>>In jedem Fall natürlich fristgerecht. >>> >>>Ja super, das schaffe ich ja nie und nimmer fristgemäß zum 4.11. und ich bin der doofe, der recherchieren darf und am Ende volle drei Monatsmieten zahlen darf. >> >>Hört sich doch am ehesten nach Variante 2 an. Ich würde alle potentiellen Erben anschreiben. Selbst wenn Variante 3 richtig gewesen wäre muss das erstmal jemand wissen und bemerken. > >Ich hab da kein Urteil zur Hand, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man dem Mieter zumuten kann, die Erben zu ermitteln. > >Melanie Ich habe weder von Mietrecht noch von Erbrecht den blassesten Schimmer, aber der Schmidt-Futterer sagt, die Erklärung muss allen Mitgliedern der Erbengemeinschaft zugehen. Also ist das wohl so wie MattR sagt. |
|||
< antworten > | |||