Thema: |
|
||
Autor: | Steppenwolf | ||
Datum: | 13.10.19 20:22 | ||
Antwort auf: | Re:Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) von lostNerd | ||
>>Ein bisschen OT, aber: >> >>Ich musste für mein zweites Staatsexamen auch eine Prüfung in Staatsbürgerkunde ablegen und habe mir da viiiiiel, naja sagen wir "spezielles", Wissen aneignen müssen. >> >>Viel habe ich schon wieder vergessen, ABER eine Sache habe ich mir gemerkt: >> >>In der Urlaubsverordnung (UrlMV) Paragraph 10 (Dienstbefreiungen) ist geregelt: >> >>für die Vaterlandsverteidigung werden 5 Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr gewährt. >> >> >>:-) > >Bei der Regelung geht es aber eher um Manöver etc. und nicht um den Erntfall. Nee das stimmt, der Erntefall ist ja nochmal extra geregelt. Kartoffeln auf 12uhr. |
|||
< antworten > | |||