Thema:
Re:Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) flat
Autor: Steppenwolf
Datum:13.10.19 20:22
Antwort auf:Re:Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) von lostNerd

>>Ein bisschen OT, aber:
>>
>>Ich musste für mein zweites Staatsexamen auch eine Prüfung in Staatsbürgerkunde ablegen und habe mir da viiiiiel, naja sagen wir "spezielles", Wissen aneignen müssen.
>>
>>Viel habe ich schon wieder vergessen, ABER eine Sache habe ich mir gemerkt:
>>
>>In der Urlaubsverordnung (UrlMV) Paragraph 10 (Dienstbefreiungen) ist geregelt:
>>
>>für die Vaterlandsverteidigung werden 5 Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr gewährt.
>>

>>
>>:-)
>
>Bei der Regelung geht es aber eher um Manöver etc. und nicht um den Erntfall.


Nee das stimmt, der Erntefall ist ja nochmal extra geregelt. Kartoffeln auf 12uhr.


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