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Autor: | lostNerd | ||
Datum: | 13.10.19 19:07 | ||
Antwort auf: | Regelung für Beamte in Bayern :-) (kein Scherz) von Maio4c | ||
>Ein bisschen OT, aber: > >Ich musste für mein zweites Staatsexamen auch eine Prüfung in Staatsbürgerkunde ablegen und habe mir da viiiiiel, naja sagen wir "spezielles", Wissen aneignen müssen. > >Viel habe ich schon wieder vergessen, ABER eine Sache habe ich mir gemerkt: > >In der Urlaubsverordnung (UrlMV) Paragraph 10 (Dienstbefreiungen) ist geregelt: > >für die Vaterlandsverteidigung werden 5 Tage Sonderurlaub pro Kalenderjahr gewährt. > > >:-) Bei der Regelung geht es aber eher um Manöver etc. und nicht um den Erntfall. |
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