Thema:
Re:Neckermann Reise?... flat
Autor: Rocco
Datum:09.10.19 13:23
Antwort auf:Re:Neckermann Reise?... von Koepi


>>Zur Info, das Zurückfordern von Abbuchungen, die Pauschalreisen betreffen ist (vermutlich) üblicherweise in den Kreditkarten-AGBs ausgeschlossen,
>Würde mir neu sein, da der Kunde überhaupt keinen Vertrag mit Visa/MAster/AMex direkt hat.


Also man wird bei der LBB auf den Kontaktbereich verwiesen und da kommt ein kleines FAQ mit dem ersten Eintrag lautend:

Kann ich Zahlungen für Pauschalreisen reklamieren?

Pauschalreisen sind von einer Umsatzreklamation ausgeschlossen.
Ein deutscher Reiseveranstalter muss für Pauschalreisen immer einen Sicherungsschein ausstellen. Bitte prüfen Sie, ob Sie für Ihre Reise einen Sicherungsschein erhalten haben. Diesen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen. Die Erstattung ist dann von dem Versicherer bzw. dem Haftungsfonds vorzunehmen. Bei Bedarf kontaktieren Sie bitte den Reiseveranstalter.


Greets
Rocco


< antworten >