Thema:
Re:Was für ein Boden in eine Mietwohnung? flat
Autor: sCAP
Datum:14.09.19 15:06
Antwort auf:Re:Was für ein Boden in eine Mietwohnung? von Telemesse

>Das stimmt so nicht. Anspruch auf einen neuen Bodenbelag gibt es nur wenn der alte abgewohnt ist. So steht es wörtlich im Gesetz. Entscheidend ist also nicht das Alter sondern der tatsächliche Zustand.
>Das mit den 10 Jahren ist lediglich ein Richtwert nachdem ein durchschnittlicher Teppich oder Laminatboden bei gewöhnlicher Nutzung abgenutzt ist. Das kann tatsächlich aber auch deutlich länger sein. Ein sehr hochwertiges Boden hat in der Regel auch eine merklich höhere Nutzungsdauer. Insofern gibt es da auch nch 10 Jahren keinerlei Anspruch auf Erneuerung.


Naja, "abgewohnt" ist doch wieder so eine Wischiwaschi-Klausel, um im schlimmsten Fall einen Gutachter zu beschäftigen.

Parkettböden müssen laut einen Gerichtsurteil von 2006 auch alle 10 - 12 Jahre neu abgeschliffen werden, bei einer Gesamtlebensdauer von max. 48 Jahren.

Ehrlich gesagt, ich würde mittelklassiken Teppich verlegen lassen und einfach alle 10 Jahre erneuern.
Dazu kommt, dass ein Mieter immer Anspruch auf einen mind. gleichwertigen Bodenbelag hat.
Quasi einmal ein teuerer Belag = immer ein teurer Belag.


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