Thema:
Re:Bitte um Aufhebungsvertrag flat
Autor: Xtant
Datum:29.08.19 14:19
Antwort auf:Re:Bitte um Aufhebungsvertrag von Akima

>Na ich möchte nicht kündigen sondern ein guter Kollege der sich beruflich komplett verändern möchte. Er war sich einfach nicht sicher worin der Unterschied zwischen „Vier Wochen zum Ende des Kalendermonats“ und „Einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats“ besteht.

Kenne jetzt nicht so viele Firmen, aber die erste Konstruktion erscheint mir seltsam und gibt es hoffentlich auchnur selten.

Vier Wochen Kündigungsfrist sollten normalerweise bedeuten, dass der Austritt dafür jederzeit möglich ist, also nicht nur zum Monatsende/-wechsel.

Ansonsten wäre das Konstrukt No.2 viel schlauer/durchsichtiger.


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