Thema:
Re:Bitte um Aufhebungsvertrag flat
Autor: Akima
Datum:28.08.19 17:45
Antwort auf:Bitte um Aufhebungsvertrag von Zyn

Na ich möchte nicht kündigen sondern ein guter Kollege der sich beruflich komplett verändern möchte. Er war sich einfach nicht sicher worin der Unterschied zwischen „Vier Wochen zum Ende des Kalendermonats“ und „Einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats“ besteht.

Es ist wohl so, dass man bei der vierwöchigen Frist genau Vier Wochen zwischen Kündigungszeitpunkt und Austritt liegen müssen, bei der einmonatigen Frist dafür mehr als ein kompletter Monat.
Wenn er also zu Ende Oktober die Firma verlassen möchte, reicht es auch noch wenn er die Kündigung Mitte September abgibt.
Trotzdem kommt mir die Regelung ziemlich seltsam vor, wenn der Unterschied nur in wenigen Tagen besteht.


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