Thema:
Re:Wahlfreiheit Medikamente flat
Autor: Ihsan
Datum:26.08.19 19:45
Antwort auf:Wahlfreiheit Medikamente von 677220

>Laut BGM:
>
>Seit dem 1. Januar 2011 können die Versicherten frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Kasse entscheiden. Wer diesen Weg gehen möchte, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Dann kann er die Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen.
>
>Fragen dazu:
>
>Was ist, wenn die Apotheke den bevorzugten Hersteller nicht auf Lager hat? Ist sie verpflichtet das Produkt zu bestellen?


Du musst es ja eh selber bezahlen, warum sollten sie es also nicht bestellen wollen?
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