Thema:
Wahlfreiheit Medikamente flat
Autor: 677220
Datum:26.08.19 19:23
Antwort auf:Dinge, die Ihr schon immer mal erklärt haben wolltet 180 von Bandit

Laut BGM:

Seit dem 1. Januar 2011 können die Versicherten frei wählen und sich auch für ein anderes als das rabattierte Medikament ihrer Kasse entscheiden. Wer diesen Weg gehen möchte, bezahlt zunächst sein Wunschmedikament in der Apotheke aus eigener Tasche. Dann kann er die Rezeptkopie bei seiner Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Fragen dazu:

Was ist, wenn die Apotheke den bevorzugten Hersteller nicht auf Lager hat? Ist sie verpflichtet das Produkt zu bestellen?


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