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Autor: | X1 Two (deaktiviert) | ||
Datum: | 19.08.19 18:01 | ||
Antwort auf: | NIEMALS!!! von DS_Nadine | ||
>>>Als Ausnahmeregelung wird bis auf Weiteres das Tragen eines sauberen Feldanzuges, Tarndruck bzw. sauberen Bord- und Gefechtsanzug genehmigt: >>> >>> − auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt), >>> − auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich, >>> − zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie >>> − zur Erledigung privater Angelegenheiten während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat. > >Jopp, X1 Two widerlegt sich selbst und merkt es nicht. > >Das deckt sich 100% mit allen geschilderten Sachen hier und nicht mit einem "das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Uniform [war] verboten". > >ABER, natürlich hat X1 Two die Diskussion trotzdem gewonnen, weil oben steht ja "Ausnahmeregelung". ;) Häh, ich habe das gepostet, weil es alles bestätigt, was alle erlebt haben. Man kann auch Dinge sehen, die nicht existieren. |
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