Thema:
NIEMALS!!! flat
Autor: DS_Nadine
Datum:19.08.19 17:56
Antwort auf:bestätigt doch weitestgehends die Einschätzung von joelcoen

>>Als Ausnahmeregelung wird bis auf Weiteres das Tragen eines sauberen Feldanzuges, Tarndruck bzw. sauberen Bord- und Gefechtsanzug genehmigt:
>>
>> − auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
>> − auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
>> − zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie
>> − zur Erledigung privater Angelegenheiten während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat.


Jopp, X1 Two widerlegt sich selbst und merkt es nicht.

Das deckt sich 100% mit allen geschilderten Sachen hier und nicht mit einem "das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln mit Uniform [war] verboten".

ABER, natürlich hat X1 Two die Diskussion trotzdem gewonnen, weil oben steht ja "Ausnahmeregelung". ;)

Sprich, eigentlich hat sich auch irgendwie nicht viel geändert, man konnte ja auch damals kostenlos Zugfahren in Uniform, weil dadurch klar war man ist auf der Anreise zum Dienststützpunkt und das war frei. Selbst wenn nicht muss man erst einmal das Gegenteil beweisen.

Wurde jemals einer hier in Uniform kontrolliert?


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