Thema:
Re:Kündigung eines Mietverhältnisses im Todesfall flat
Autor: Flöhchen
Datum:21.07.19 10:46
Antwort auf:Re:Kündigung eines Mietverhältnisses im Todesfall von MattR

>Es muss ein Erbe kündigen. Wenn jemand mit in der Wohnung gewohnt hat geht das Mietverhältnis auf diese Personen über noch bevor die Erben dran sind.
>
>Die Kündigung muss binnen eines Monats nach Todesfall erfolgen und richtet sich nach den gesetzlichen Kündigungsfristen.
>
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Danke!


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