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Autor: | Flöhchen | ||
Datum: | 21.07.19 10:46 | ||
Antwort auf: | Re:Kündigung eines Mietverhältnisses im Todesfall von MattR | ||
>Es muss ein Erbe kündigen. Wenn jemand mit in der Wohnung gewohnt hat geht das Mietverhältnis auf diese Personen über noch bevor die Erben dran sind. > >Die Kündigung muss binnen eines Monats nach Todesfall erfolgen und richtet sich nach den gesetzlichen Kündigungsfristen. > >gesendet mit M!client für iOS Danke! |
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