Thema:
Re:Kündigung eines Mietverhältnisses im Todesfall flat
Autor: MattR
Datum:21.07.19 10:37
Antwort auf:Kündigung eines Mietverhältnisses im Todesfall von Flöhchen

Es muss ein Erbe kündigen. Wenn jemand mit in der Wohnung gewohnt hat geht das Mietverhältnis auf diese Personen über noch bevor die Erben dran sind.

Die Kündigung muss binnen eines Monats nach Todesfall erfolgen und richtet sich nach den gesetzlichen Kündigungsfristen.

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