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Autor: | peppi | ||
Datum: | 04.07.19 15:29 | ||
Antwort auf: | Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! von suicuique | ||
>>>>In den ersten sechs Monaten greift erstmal gar kein Kündigungsschutz. Probearbeiten ist daher vollkommen lächerlich. Man kann im ersten Beschäftigungshalbjahr jeden MA innert 14 Tagen loswerden. >>> >>>Wo steht das? >>>Im § 622 jedenfalls nicht. >>>[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html] >> >>Steht doch in Absatz drei. > >Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. > >>Oder was meinst du? Probezeit sind meistens sechs Monate, aber nicht immer. Hab's aber noch nie anders erlebt. Und in der Zeit sind es 14 Tage Kündigungsfrist. > >Probezeit muss vereinbart sein. Nur dann greift Absatz 3. > >gruß Stimmt natürlich. Würde aber behaupten, dass 99% der Arbeitsverträge ne sechsmonatige Probezeit "vereinbart" haben, d. h. die die einstellen, bestimmen das so. ---------------------- Gesendet mit M! v.2.7.0 |
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