Thema:
Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! flat
Autor: peppi
Datum:04.07.19 15:29
Antwort auf:Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! von suicuique

>>>>In den ersten sechs Monaten greift erstmal gar kein Kündigungsschutz. Probearbeiten ist daher vollkommen lächerlich. Man kann im ersten Beschäftigungshalbjahr jeden MA innert 14 Tagen loswerden.
>>>
>>>Wo steht das?
>>>Im § 622 jedenfalls nicht.
>>>[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html]
>>
>>Steht doch in Absatz drei.
>
>Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
>
>>Oder was meinst du? Probezeit sind meistens sechs Monate, aber nicht immer. Hab's aber noch nie anders erlebt.  Und in der Zeit sind es 14 Tage Kündigungsfrist.
>
>Probezeit muss vereinbart sein. Nur dann greift Absatz 3.
>
>gruß


Stimmt natürlich. Würde aber behaupten, dass 99% der Arbeitsverträge ne sechsmonatige Probezeit "vereinbart" haben, d. h. die die einstellen, bestimmen das so.

----------------------
Gesendet mit M! v.2.7.0


< antworten >