Thema:
Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! flat
Autor: suicuique
Datum:04.07.19 15:21
Antwort auf:Re:Bewerbung? Done! Bewerbungsgespräch? Done! von peppi

>>>In den ersten sechs Monaten greift erstmal gar kein Kündigungsschutz. Probearbeiten ist daher vollkommen lächerlich. Man kann im ersten Beschäftigungshalbjahr jeden MA innert 14 Tagen loswerden.
>>
>>Wo steht das?
>>Im § 622 jedenfalls nicht.
>>[https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html]
>
>Steht doch in Absatz drei.


Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

>Oder was meinst du? Probezeit sind meistens sechs Monate, aber nicht immer. Hab's aber noch nie anders erlebt.  Und in der Zeit sind es 14 Tage Kündigungsfrist.

Probezeit muss vereinbart sein. Nur dann greift Absatz 3.

gruß


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