Thema:
Re:Fluchtgefahr flat
Autor: McG
Datum:15.06.19 08:47
Antwort auf:Re:Fluchtgefahr von Koepi

>>>Nun, das wird der Richter nach Rech und Gesetz entscheiden. Nicht nach Willkür und lautem Geschrei.
>>
>>Das hast du ja schon zur Genüge hier kund getan.
>>
>
>Anscheinend noch nicht oft genug.


Penetrant oft.

>>>Allerdings ist Fluchtgefahr ein Haftgrund, wenn sie begründbar ist.
>>
>>Helau.
>
>Falscher Asdressat. Wende dich an die Politik.


Falsche Antwort. Alaaf!


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