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>>>>Nun, das wird der Richter nach Rech und Gesetz entscheiden. Nicht nach Willkür und lautem Geschrei. >>> >>>Das hast du ja schon zur Genüge hier kund getan. >>> >> >>Anscheinend noch nicht oft genug. > >Penetrant oft. > >>>>Allerdings ist Fluchtgefahr ein Haftgrund, wenn sie begründbar ist. >>> >>>Helau. >> >>Falscher Asdressat. Wende dich an die Politik. > >Falsche Antwort. Alaaf!
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