Thema:
Re:1/2 OT: Wieso überhaupt "Küchen"-Übernahme?! flat
Autor: 17383
Datum:14.06.19 19:57
Antwort auf:Re:1/2 OT: Wieso überhaupt "Küchen"-Übernahme?! von Telemesse

>Wird von den Gerichten unterschiedlich ausgelegt. Um nicht so leicht angreifbar zu sein schreiben wr das auch nicht im Standard Formulartext sondern immer als handgeschriebene Individualvereinbarung.

So hab ich das auch verstanden, genau.

>Letztendlich geht es mir aber gar nicht darum nicht für Instandsetzungen aufzukommen. Wenn da mal ein Herd oder eine Spülmaschine nach 8-10 Jahren den Geist aufgibt kaufe ich immer ein neues Gerät ohne das der Mieter mich großartig dazu auffordern müsste und auch bei einem Mieterwechsel tauschen wir in die Jahre gekommene Geräte automatisch aus. Es gibt aber genügend Idiotenmieter, die einen Herd nach 3 Jahren hingerichtet haben und für solche Fälle ist die Klausel gedacht.

Ok, damit bist du auf Vermieterseite aber auch eine große Ausnahme... Ich hab eine solche Klausel im Vertrag und soll die Reparatur einer 5 Jahre alten Spühlmaschiene  mindestens 500€ zahlen. Ist ja alles immer noch wie neu und Neff Markengerät usw. Ich bereite mich mal auf eine schöne Auseinandersetzung mit dem Idiotenvermieter vor nächsten Monat...


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